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Die Nordic Walking Stöcke

Das wichtigste Zubehör des Nordic Walker sind die Stöcke
Nordic Walking Stöcke sind meist aus einem Materialmix von Aluminium, Glasfiber und Carbon. Es gibt auch Stöcke, die rein aus Carbon oder Aluminium gefertigt sind.

Beim Stockkauf gilt es drei Dinge zu beachten:

1. Das Material
Zum Material ist zu sagen, dass bei geringen Stockgrößen Aluminium-Stöcke ausreichen, da sie nicht so stabil sein und nicht sehr viel Kraft aufnehmen müssen. Bei größeren Walkern oder Übergewichtigen sind eher Stöcke mit Carbonanteil zu empfehlen, da diese den höheren Kräften und größeren Belastungen besser gewachsen sind.

2. Die Länge
Nordic Walking Stöcke werden vom Handel in Längen mit fünf Zentimeter-Schritten angeboten (100 cm, 105 cm etc.)

Für die Berechnung der optimalen Stocklänge gibt es eine Faustformel:
Körpergröße multipliziert mit 0,68 für Softwalker und multipliziert mit 0,66 für Fitnesswalker! Das Ergebnis sollte dann abgerundet werden.

3. Das Schlaufensystem
Das Schlaufensystem ist beim Kauf das Detail, dem übergeordnete Beachtung zu Teil kommen sollte. Damit der Stock nicht die ganze Zeit fest umklammert werden muss und so eine Überbelastung der Handmuskulatur forciert wird, haben die Hersteller spezielle Schlaufen entwickelt, die die Stöcke beim Vorschwingen nahezu von allein wieder in die richtige Position bringen.

Zudem sollte man sogenannte Asphalt-Pads zulegen, die man unten an die Stöcke steckt, um die Stöße besser zu absorbieren.

Teleskopstöcke
Stöcke mit einstellbaren Längen, haben Vor- und Nachteile. Geeignet sind sie vor allem dann, wenn die Stöcke von mehreren Personen genutzt werden sollen, häufig bergauf und bergab oder in verschiedenen Geschwindigkeiten gegangen wird. Jedoch haben diese Teleskopstöcke nicht die Stabilität und Festigkeit von "normalen" Stöcken, sind somit also für Übergewichtige und große Menschen eher weniger interessant.

Kinder: 2 - 12 Jahre
Babys: unter 2 Jahre
Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Personenzahl, dass auch Kinder und Jugendliche als volle Personen gelten.

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