Rückerstattung.
Bergbahnabos mit Pandemie-Absicherung

Überblick.
Pandemie-Absicherung
Sollte es zu einer erneuten Pandemie und behördlichen Anordnung zur Schliessung der gesamten Skigebiete kommen, sind Sie während der kommenden Saison 2022/23 abgedeckt. Alle Details zur Absicherung finden Sie in den AGB. Die Regelung gilt auch für bereits gekaufte Abonnemente.
Allgemeine Bestimmungen.
Rückerstattung bei Pandemie
Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Angebots (gesamter Gültigkeitsbereich) infolge einer Pandemie gewähren die Bergbahnunternehmen, bei welchen die graubündenCARD erworben wurde folgende Rückerstattung:
Bezahlter Abonnementspreis / 365 Betriebstage x Ausfalltage
Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass der gesamte Gültigkeitsbereich des Abonnements 2022/23 von der Schliessung betroffen ist. Grundlage für die Ausfalltage bilden 365 Betriebstage. Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Rückerstattung wird nur in Form einer Gutschrift beim Kauf des nächsten Abonnements 2023/24 gewährt. Dieses muss nicht zwingend die graubündenCARD sein, aber ein Abonnement des verkaufenden Unternehmens. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die graubündenCARD muss bei einer Pandemie nicht hinterlegt werden und kann, sofern möglich, nach Aufhebung der behördlichen angeordneten Schliessung, bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.
Diese Regelung gilt ausschliesslich für die graubündenCARD 2022/23 (Kauf) und 2023/24 (Gutschrift).