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Wir verlängern deine Ferien an der frischen Bergluft
Durchatmen an der frischen Bündner Bergluft tut deiner Gesundheit einfach gut. Darum übernehmen ÖKK und wir deine letzte Nacht, wenn du mindestens drei Nächte buchst. Profitiere vom limitierten Angebot und sichere dir jetzt längere Ferien an der Bergluft.
Dein Aufenthalt von mindestens drei Übernachtungen muss zwischen dem 1. März 2025 bis 31. Oktober 2025 stattfinden. Buchen kannst du schon jetzt.
Fragen und Antworten
Ich habe meinen Aufenthalt bereits gebucht, bevor ich auf dieses Angebot aufmerksam wurde. Kann ich trotzdem vom Angebot profitieren? | Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltszeitraum zwischen dem 01. März 2025 - 31. Oktober 2025 liegt und alle anderen Teilnahmebedingungen erfüllt sind. (Registrierung nicht vergessen) |
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Kann ich bei einem Aufenthalt von 6 Nächten zwei Gratisnächte beziehen? | Nein. Die Aktion gilt immer nur für die letzte Nacht eines Aufenthaltes ab drei Übernachtungen. Ein längerer Aufenthalt kann nicht aufgesplittet werden. |
Kann die ganze Familie von dieser Aktion profitieren? | Das Angebot ist für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Bei einer Übernachtung im Familienzimmer können beide Elternteile von der Aktion profitieren. Wichtig: Es müssen sämtliche volljährige Personen registriert sein. Mehr Informationen liest du in den Teilnahmebedingungen. |
Wie kann ich mein Geld für die dritte Nacht zurückfordern? | Nach deinen Ferien musst du das Rückerstattungs-Formular innerhalb von 10 Tagen ausfüllen und einreichen. ÖKK zahlt den fälligen Betrag umgehend aus. Wichtig: Vergiss nicht, dir deine Ferien beim Check-out durch das Hotel bestätigen zu lassen. Übrigens: ÖKK hat bei Kundenbewertungen Bestnoten für die rasche und korrekte Rückzahlung von Beträgen erhalten. |
Ist der Beitrag für die letzte Nacht unbegrenzt? | Nein. Wir zahlen dir den effektiven Betrag für die letzte Nacht inkl. Frühstück zurück (maximal 160 Schweizer Franken). |
Was ist, wenn ich beim Check-out vergessen habe, die Bestätigung durch das Hotel einzuholen? | Wenn du vergessen hast, dir deine Ferien beim Check-out auf der Hotelrechnung bestätigen zu lassen, kannst du dies noch bis zu 10 Tage nach Abreise beim Hotel einfordern. Bitte nimm direkt Kontakt mit dem Partnerhotel auf. |
Was passiert, wenn ich meinen gebuchten Aufenthalt aufgrund von Krankheit/Unfall nicht antreten kann und nicht während der Angebotszeit erneut buchen kann? | Dann heisst es schnell gesund werden und hoffentlich bald auch ohne vergütete Nacht den wohltuenden Effekt der Bündner Bergluft erleben. Wir wünschen dir gute Besserung. Für angefallene Kosten bei Nicht-Antritt gibt es keine Vergütung im Rahmen dieses Angebots. Bitte beachte auch die Stornobedingungen des Partnerhotels. Wenn du eine Reiseversicherung hast, kannst du bei der Versicherungsgesellschaft abklären, ob ggf. ein Teil der angefallenen Kosten übernommen wird. |
Profitiere ich auch bei einer Übernachtung in einer Ferienwohnung von der Aktion? | Nein, Ferienwohnungen sind von der Aktion ausgenommen. In diesen Unterkünften profitierst du von der Aktion. |
Weitere Fragen?
Bitte kontaktiere bergluft@graubuenden.ch für weitere Fragen zur Aktion.