Ferienwohnung Arosa Lenzerheide
Sans Souci (Wohnung oben)
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Beschreibung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Immobilien der H2 Entertainments AG, Arosa.
1. Vertrag
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn dieser beidseitig unterzeichnet im Besitz der Vermieterin ist sowie die geforderte Vorauszahlung des Mietpreises bei der Vermieterin eingetroffen ist. Mit seiner Vertragsunterschrift erklärt sich der Mieter mit den hier formulierten Bedingungen einverstanden.
2. Bezahlung
Bei Abschluss des Vertrages müssen 30% des Mietpreises bzw. der ganze Betrag bei kurzfristigen Buchungen (siehe Mietvertrag) bezahlt werden, die restlichen 70% müssen bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn überwiesen werden. Sollte die Überweisung in diesem Zeitraum nicht stattfinden, ist die Vermieterin bemächtigt, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen. Die bereits bezahlten 30% werden dem Mieter nicht zurückerstattet.
3. Vorzeitiger Rücktritt aus dem Mietvertrag
Bei vorzeitigem Rücktritt aus dem Mietvertrag werden dem Mieter folgende Kosten verrechnet:
8 oder mehr Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
8-6 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
6 oder weniger Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
4. Reinigung und Verantwortlichkeit
Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten. Für allfällige Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Während der Mietdauer entstandene Schäden müssen der Vermieterin umgehend gemeldet werden. Die im Schadenfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
5. Übernahme
Beanstandungen das Mietobjekt betreffend hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden hat.
6. Personenzahl
Die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben.
7. Nebenkosten
Folgende Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten: Kurtaxen, Wäsche, Endreinigung, Strom- und Wasserkosten, Benutzung Internet. Bei mehrwöchigem Aufenthalt ist jeweils eine Reinigung am Ende der Woche (wahlweise Freitag oder Sonntag) im Mietpreis enthalten. Erwünschte Zusatzleistungen wie auf Informationsblatt B beschrieben sind im Mietpreis inbegriffen. Zusätzliche Wünsche wie extra Reinigungen oder Homecooking werden separat verrechnet.
8. Haustiere
Haustiere sind auf Anfrage erlaubt. Ein einmaliger Betrag von CHF 150.00 pro Tier wird separat in Rechnung gestellt.
9. Rauchen
Rauchen ist im Haus nicht erlaubt.
10. Internet
Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von Illegalen Seiten oder das Downloaden illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.
11. Wertgegenstände
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wertgegenstände versichert sind. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden am persönlichen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus beim Verlassen abzuschliessen.
Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des schweizerischen Obligationenrechtes. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der Mietsache Gerichtsstand.
Arosa, 1. November 2014
Preise
Arosa Exklusiv - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Immobilien der H2 Entertainments AG, Arosa.
1. Vertrag
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn dieser beidseitig unterzeichnet im Besitz der Vermieterin ist sowie die geforderte Vorauszahlung des Mietpreises bei der Vermieterin eingetroffen ist. Mit seiner Vertragsunterschrift erklärt sich der Mieter mit den hier formulierten Bedingungen einverstanden.
2. Bezahlung
Bei Abschluss des Vertrages müssen 30% des Mietpreises bzw. der ganze Betrag bei kurzfristigen Buchungen (siehe Mietvertrag) bezahlt werden, die restlichen 70% müssen bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn überwiesen werden. Sollte die Überweisung in diesem Zeitraum nicht stattfinden, ist die Vermieterin bemächtigt, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen. Die bereits bezahlten 30% werden dem Mieter nicht zurückerstattet.
3. Vorzeitiger Rücktritt aus dem Mietvertrag
Bei vorzeitigem Rücktritt aus dem Mietvertrag werden dem Mieter folgende Kosten verrechnet:
- 8 oder mehr Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
- 8-6 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
- 6 oder weniger Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
4. Reinigung und Verantwortlichkeit
Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten. Für allfällige Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Während der Mietdauer entstandene Schäden müssen der Vermieterin umgehend gemeldet werden. Die im Schadenfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
5. Übernahme
Beanstandungen das Mietobjekt betreffend hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden hat.
6. Personenzahl
Die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben.
7. Nebenkosten
Folgende Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten: Kurtaxen, Wäsche, Endreinigung, Strom- und Wasserkosten, Benutzung Internet. Bei mehrwöchigem Aufenthalt ist jeweils eine Reinigung am Ende der Woche (wahlweise Freitag oder Sonntag) im Mietpreis enthalten. Erwünschte Zusatzleistungen wie auf Informationsblatt B beschrieben sind im Mietpreis inbegriffen. Zusätzliche Wünsche wie extra Reinigungen oder Homecooking werden separat verrechnet.
8. Haustiere
Haustiere sind auf Anfrage erlaubt. Ein einmaliger Betrag von CHF 150.00 pro Tier wird separat in Rechnung gestellt.
9. Rauchen
Rauchen ist im Haus nicht erlaubt.
10. Internet
Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von Illegalen Seiten oder das Downloaden illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.
11. Wertgegenstände
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wertgegenstände versichert sind. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden am persönlichen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus beim Verlassen abzuschliessen.
Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des schweizerischen Obligationenrechtes. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der Mietsache Gerichtsstand.
Arosa, 1. November 2014
Wegbeschreibung
Anfahrt
Mit dem Auto:
Auf der A3 von Zürich her kommend erreichen Sie Chur ganz einfach. Nehmen Sie die Ausfahrt Chur Nord und folgen Sie den Verkehrszeichen 'Arosa'. Die Beschilderung führt Sie dann direkt auf die berühmte Schanfigger Strasse und Sie erreichen das schöne Bergdorf in ca. 45 Minuten über 365 Kurven. Achtung! Im Winter sind Winterreifen und Schneeketten sicher von Vorteil.
In Arosa, am Dorfeingang folgen Sie der Maranerstrasse bergwärts Richtung Prätschli. Bei der Bushaltestelle Seehalde links abbiegen und dann nochmals links in den Seehaldaweg.
Mit der Bahn:
Ab Zürich Flughafen oder Zürich Hauptbahnhof gelangen Sie mit dem Intercity schnell und bequem nach Chur, dort steigen Sie dann in die romantische und rote Rhätische Bahn und erreichen Arosa in 1 Stunde. Den Zugsfahrplan finden Sie online auf sbb.ch, die Züge fahren im Stundentakt. In Arosa angekommen stehen Ihnen Taxis zur Verfügung.
Kontakt
Sans Souci (Wohnung oben)
Seehaldaweg 15, 7050 Arosa
Verantwortlich für diesen Inhalt: Arosa Tourismus.