News 21.12.2022
Für Hundebesitzer und Ruhesuchende: Silvester ohne Feuerwerk

Immer mehr Menschen und Gemeinden verzichten an Silvester der Haustiere, Wildtiere und Natur zuliebe auf Feuerwerke. So auch in Graubünden. In einigen Bündner Destinationen gilt sogar ein Feuerwerksverbot.
Destinationen und Gemeinden mit Feuerwerksverbot
- Albula/Alvra:In der Gemeinde Albula/Alvra gilt ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk, Knallkörpern und dergleichen.
- Bergün Filisur:Im Gemeindegebiet von Bergün Filisur ist das Abfeuern von Feuerwerk verboten.
- Bever:In der Gemeinde Bever gilt ein vollständiges Feuerwerksverbot.
- Breil/Brigels:In der Gemeinde Breil/Brigels gilt ein vollständiges Feuerwerksverbot.
- Celerina:In der Gemeinde Celerina gilt ein vollständiges Feuerwerksverbot.
- Davos:In Davos gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist stilles Feuerwerk, zum Beispiel Vulkane, bengalische Feuer oder Wunderkerzen.
- Domleschg:In der Gemeinde Domleschg gilt ein vollständiges Feuerwerksverbot.
- Grüsch:In der Gemeinde Grüsch bedarf jegliches Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Himmelslaternen einer Bewilligung.
- Ilanz/Glion:Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk (Raketen, Böller etc.) ist in der Gemeinde Ilanz/Glion verboten.
- Laax:In der Gemeinde Laax gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen sind kleine Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane sowie Salut- und Böllerschüsse.
- La Punt Chamues-ch:In der Gemeinde La Punt Chamues-ch gilt ein vollständiges Feuerwerksverbot.
- Lantsch/Lenz:In der Gemeinde Lantsch/Lenz ist jegliches Abbrennen von Feuerwerk verboten.
- Lumnezia:In der Gemeinde Lumnezia herrscht Feuerwerksverbot.
- Luzein:In der Gemeinde Luzein bedarf jegliches Abbrennen von Feuerwerkskörpern einer Bewilligung. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
- Madulain:Feuerwerk ist verboten.
- Schiers:In der Gemeinde Schiers ist das Abbrennen von Feuerwerk bewilligungspflichtig.
- Scuol:In der Gemeinde Scuol mit den Ortschaften Guarda, Ardez, Scuol, Ftan, Tarasp und Sent gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist stilles Feuerwerk, zum Beispiel kleine Vulkane, bengalische Feuer oder Wunderkerzen.
- Trun:In der Gemeinde Trun gilt ein vollständiges Feuerwerksverbot.
- Tujetsch:Feuerwerk ist in der Gemeinde Tujetsch verboten.
- Vaz/Obervaz:In der Gemeinde Vaz/Obervaz (u. a. den Ortschaften Lenzerheide und Valbella) gilt ein generelles Feuerwerksverbot.
Destinationen und Gemeinden mit Feuerwerksverzicht
- Arosa:Grossfeuerwerke sind in Arosa verboten. Feuerwerk im privaten Rahmen abzubrennen, ist erlaubt, Gäste und Einheimische werden aber gebeten, darauf zu verzichten.
- Churwalden:In der Gemeinde Churwalden (inkl. Parpan, Malix, Brambrüesch, Passugg) gibt es keine öffentlichen Feuerwerke. Gäste und Einheimische sind gebeten, das Abrennen von Feuerwerk auf die Zeit zwischen 00.00 und 01.00 Uhr zu beschränken.
- Disentis:Disentis verzichtet auf öffentliche Feuerwerke. Ein generelles Verbot wurde nicht erlassen.
- Klosters:Klosters ist bestrebt, eine feuerwerkfreie Gemeinde zu werden. Die Gemeinde verzichtet seit Jahren auf das Abbrennen von Feuerwerk und bittet Gäste und Einheimische dasselbe zu tun.
- Safiental:Im Safiental sind keine öffentlichen Feuerwerke geplant. Gäste und Einheimische sind gebeten, auf Feuerwerk zu verzichten.
- Sils i. E./Segl:In der Gemeinde Sils i. E./Segl gibt es keine öffentlichen Feuerwerke. Die Gemeinde bittet Gäste und Einheimische, auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.
- Silvaplana:Die Gemeinde Silvaplana verzichtet auf das Silvester-Feuerwerk. Einheimische und Gäste werden gebeten, ebenfalls auf das Ablassen von Feuerwerk zu verzichten.
- Val Surses Savognin Bivio:Den Tieren und der Umwelt zuliebe, bittet die Gemeinde Surses Gäste und Einheimische auf Feuerwerk mit Knalleffekten zu verzichten.
- Val Müstair:In der Val Müstair sind keine öffentlichen Feuerwerke geplant. Gäste und Einheimische sind gebeten, auf Feuerwerk zu verzichten.
- Zuoz:Feuerwerk ist nicht erwünscht und die Gemeinde verzichtet auf öffentliche Feuerwerke. Ein generelles Verbot wurde nicht erlassen.