Erleben Sie traumhafte Wintertage in Graubünden – wie immer. Neu sind die Regeln, mit denen wir uns gemeinsam schützen. Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Situation und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema COVID-19 in Graubünden. Gemeinsam schützen, Graubünden geniessen.
Empfehlung des Bundesrates: Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht notwendige Reisen und auf Ausflüge verzichten.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Restaurants (Ausnahme: Restaurants in Hoteleinrichtungen für Hotelgäste), Cafés, Bars und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Clubbetriebe, Wellnesszentren, Hallenbäder, Eissportanlagen, Casinos etc.) bis Ende Februar 2021 geschlossen sind.
Die Skigebiete sind geöffnet, allerdings mit Personenbeschränkung. Prüfen Sie vor der Anreise nach Graubünden auf der Seite des entsprechenden Skigebietes die verfügbaren Kapazitäten.
Beachten Sie die generellen Verhaltens- und Hygieneregeln, die in der Schweiz gelten.
Grundsätzlich gilt:
In der Schweiz gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf. Die Liste der Staaten oder Regionen mit einem hohen Infektionsrisiko wird ständig aktualisiert.
Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Für Grossbritannien und Südafrika gilt seit 21.12.2020 bis auf Weiteres ein Einreiseverbot. Alle Personen aus den beiden Ländern, die nach dem 14.12.2020 eingereist sind, müssen sich rückwirkend in zehntägige Quarantäne begeben.
Wer in die Schweiz einreist und einer Quarantänepflicht untersteht, ist verpflichtet, sich sofort bei den zuständigen kantonalen Behörden zu melden.
Hinweis: Der Kanton Graubünden verordnet Reisenden aus anderen Ländern keine Einreise-Quarantäne, sofern die Personen zweimal gegen das Corona-Virus geimpft oder bereits einmal positiv auf das Corona-Virus getestet worden waren (nachweislich innert der letzten drei Monate). Reisende aus Grossbritannien und Südafrika sind von dieser Praxis ausgenommen; sie müssen in jedem Fall in Einreise-Quarantäne.
Beachten Sie, dass auch die Schweiz in einigen Ländern auf der Risikoliste steht. Reisende müssen somit bei der Rückreise aus der Schweiz direkt nach Ankunft in eine häusliche Quarantäne. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt Ihres Landes über entsprechende Reisehinweise.
Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: T +41 58 464 44 88, täglich 6.00 bis 23.00 Uhr |
Aktuell ist Skifahren unter Einhaltung der Schutzmassnahmen gegen Ansteckungen mit dem Coronavirus möglich. Sportaktivitäten ohne Körperkontakt im Freien dürfen von Einzelpersonen und in Gruppen bis fünf Personen ab 16 Jahren ausgeübt werden. Die Bergbahnunternehmen haben die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Vorgaben der Behörden zur Sicherheit ihrer Gäste umzusetzen. In den Skigebieten wurde eine Personenbeschränkung eingeführt. Dazu wurde der Verkauf von Tageskarten begrenzt. Tagesgästen wird, wo möglich, dringend empfohlen, im Voraus ein Online-Ticket zu kaufen.
Beachten Sie nachfolgend die weiteren Schutzmassnahmen der Bergbahnen.
Hinweis: Die Restaurants in den Skigebieten sind bis Ende Februar 2021 geschlossen. Eine Vielzahl von Bergrestaurants bietet Take-Away-Möglichkeiten an. Die Konsumation auf den Terrassen ist erlaubt. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen.
Es wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn immer Sie unsicher sind, ob dies vorgeschrieben ist. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren sind von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, befreit. Beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweisen wir auf die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). In der Zwischenzeit gibt es auf dem Markt «Halsschläuche», welche die Richtlinien des BAG erfüllen.
In und auf allen Bergbahnanlagen (inkl. Sesselbahnen und Skilifte) sowie in den Warte- und Zugangsbereichen (innen und aussen) tragen Gäste ab zwölf Jahren und Mitarbeitende einen Mund-Nasen-Schutz. Beim Anstehen muss der erforderliche Abstand eingehalten werden.
Zudem wird empfohlen:
Sämtliche Restaurantbetriebe (inkl. Cafés und Bars) im Kanton Graubünden, auch solche in Skigebieten, bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind Restaurants, die an die Hoteleinrichtungen angeschlossen sind. Diese dürfen jedoch nur von Hotelgästen besucht werden. Weitere Ausnahmen bestehen für Take-Away-Betriebe, Hauslieferungen und Kantinen.
In den Skigebieten bietet eine Vielzahl von Bergrestaurants Take-Away-Möglichkeiten an. Die Konsumation auf den Terrassen ist erlaubt. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen.
In den Unterkünften tragen Gäste und Mitarbeitende einen Mund-Nasen-Schutz. Gäste dürfen den Mund-Nasen-Schutz in ihren persönlichen Räumen (Gästezimmer) abnehmen. In den Unterkünften werden Getränke und Speisen nur sitzend eingenommen.
Weitere Informationen zum Mund-Nasen-Schutz in der Schweiz
Hinweis: Orte der Unterhaltung und Freizeit wie Kinos, Theater, Museen, Clubbetriebe, Wellness- und Fitnesszentren, Schwimmbäder, Eissportanlagen, Casinos etc. bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen.
Sämtliche Restaurantbetriebe (inkl. Cafés und Bars) im Kanton Graubünden, auch solche in Skigebieten, bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind Restaurants, die an die Hoteleinrichtungen angeschlossen sind. Diese dürfen jedoch nur von Hotelgästen besucht werden. Weitere Ausnahmen bestehen für Take-Away-Betriebe, Hauslieferungen und Kantinen.
In den Skigebieten bietet eine Vielzahl von Bergrestaurants Take-Away-Möglichkeiten an. Die Konsumation auf den Terrassen ist erlaubt. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen.
Läden mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs sind bis Ende Februar 2021 geschlossen. Lebensmittelläden und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen, haben die ordentlichen Öffnungszeiten. Öffentlich zugängliche Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben; davon ausgenommen sind unter anderem Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei sowie Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs.
Läden, welche aktuell geschlossen bleiben müssen, können ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen der gewöhnlichen Öffnungszeiten die Möglichkeit von Bestellungen per Internet, E-Mail, Telefon sowie auch vor Ort anbieten. Bestellte Artikel können im Laden abgeholt oder ausgeliefert werden ("Click & Collect").
Ja, Hotels sind geöffnet, ebenso die Restaurants in den Hoteleinrichtungen. Diese dürfen jedoch nur von Hotelgästen besucht werden. Wellnessanlagen und Schwimmbäder in Hotels stehen ebenfalls nur den eigenen Hotelgästen offen.
An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis dürfen höchstens fünf Personen teilnehmen. Davon erfasst sind naturgemäss auch gemeinsame Ferien aller Art. Somit gilt die 5-Personen-Regel auch für Ferienwohnungen. Eltern mit mehr als drei Kindern dürfen eine Ferienwohnung bewohnen, wenn sie normalerweise auch alle im selben Haushalt wohnen. "Drei-Generationen-Familien" (Grosseltern/Eltern/Kinder) oder Patchwork-Familien von mehr als fünf Personen dürfen in derselben Ferienwohnung wohnen, wenn sie normalerweise auch alle im selben Haushalt leben.
Es wird empfohlen, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Private Treffen sind bis maximal fünf Personen erlaubt und sollen auf zwei Haushalte beschränkt werden (Empfehlung). Im öffentlichen Raum sind keine spontanen Ansammlungen von mehr als fünf Personen gestattet.
Die Skivermietung ist erlaubt. Die Annahme und Ausgabe von Mietmaterial kann auch an Sonntagen erfolgen (hingegen kein Verkauf oder "Click and Collect" am Sonntag). Bitte informieren Sie sich direkt bei den Anbietern vor Ort über die Möglichkeiten des Verleihs.
Ja, die Skischulen sind geöffnet und halten sich an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit sowie des Dachverbandes Swiss Snowsports. Es wurden Schutzmassnahmen umgesetzt wie beispielsweise Markierungen auf Skischulsammelplätzen, keine Gruppenmischungen, Staffelung der Preisverleihungen und tägliche Temperaturmessungen bei den Mitarbeitenden. Informieren Sie sich direkt bei der Skischule über die umgesetzten Schutzmassnahmen.
Hinweis: Die Skischulbüros sind an Sonntagen geschlossen.
Die Tourist-Info-Schalter sind bis 19.00 Uhr geöffnet. Als Dienstleistungsbetrieb müssen die Schalter hingegen laut der Verordnung des Bundes sonntags geschlossen bleiben.
Beachten Sie die Pandemie-Absicherungen der Bergbahnen in Graubünden:
Skipässe mit Pandemie-Absicherung
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie in der Regel direkt bei der gebuchten Unterkunft, der Online-Buchungsplattform über die Sie gebucht und bezahlt haben, bei Ihrem Reiseveranstalter oder gegebenenfalls bei Ihrer Reiseversicherung.
Nehmen Sie Krankheitssymptome ernst und befolgen Sie die Anweisungen auf der Seite Vorgehen bei Krankheitssymptomen vom BAG. So schützen Sie sich und andere am besten.
Gäste mit Symptomen sollten möglichst auf ihrem Zimmer/in ihrer Wohnung bleiben. Mitreisende dieser Gäste müssen nicht in Quarantäne, bis das Testresultat vorliegt. Sie sollten aber die allgemeinen Bereiche des Hotels meiden. Um dies zu erleichtern, ist es zu empfehlen, dem Gast und den weiteren Personen in demselben Zimmer/derselben Wohnung das Essen vor die Tür zu bringen.
Die Abreise im Privatfahrzeug ist nach Absprache mit dem Contact Tracing Graubünden möglich. Die Rückreise mit dem öffentlichen Verkehr ist nur in Rücksprache mit dem Contact Tracing Graubünden möglich.
Quarantäne und Isolation: Wie läuft das ab?
COVID Care Team Graubünden T +41 81 257 88 10 E-Mail covidcare@san.gr.ch |
Fragen zur Planung Ihres Ferienaufenthaltes in Graubünden können Sie an contact@graubuenden.ch richten.
Trotz grösstmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben. Die Informationen von Graubünden Ferien ersetzen keinesfalls behördliche Informationskanäle bzw. gesetzliche Verordnungen. Da sich die Massnahmen und die Situation betreffend Reisewarnungen rasch ändern können, informieren Sie sich bitte auch unter gr.ch/corona und bag.admin.ch.